18.05.2017 - 8 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst umfasst die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5.2 festgesetzten Flächen nördlich der Planstraße A und die jeweils westlich bzw. östlich angrenzenden Grundstücksflächen bis zu den festgesetzten Baugrenzen (rot schraffierter Bereich).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss weitergeleitet. Rechtskraft wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt (31. Mai 2017) erteilt

 

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Anlagen zur Vorlage