Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11321

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat sich mit bereits mit dem Grundsatzbeschluss – Vorgehensweise zum

Konzept (Campingplatz und Wohnmobilhafen) beschäftigt.

Auf der Grundlage der Diskussion wurde eine Schalluntersuchung gefertigt und Auswirkungen einer neuen Nutzung innerhalb des B-Plangebietes als Campingplatz und Wohnmobilhafen überprüft.

Die Zielsetzungen gehen dahin, im Teilbereich 1 einen Campingplatz und Wohnmobilhafen

zu entwickeln. Der Teilbereich 2 ist derzeit noch nicht mit einer konkreten veränderten Planungsabsicht belegt. Hier ist derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgelegt.

Unter dem Gesichtspunkt und der Zielsetzung eines Wohnmobilhafens und Campingplatzes

ergeben sich andere Auswirkungen und Nachbarschaften in Bezug auf die vorhandene gewerbliche Nutzung und auf die planungsrechtlich vorbereiteten Gewerbenutzungen. Die Zielsetzungen für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes sollen entsprechend

herausgearbeitet werden.

Dabei sollten insbesondere folgende Punkte diskutiert werden:

 

- Zielsetzungen für den Campingplatz anhand eines städtebaulichen Konzeptes,

- Berücksichtigung des Bestandes an Grundstücken und bebauten Grundstücken

innerhalb des Gewerbegebietes,

- Auswirkungen auf die noch nicht bebauten Flächen innerhalb des Gewerbegebietes,

- ggf. Auswirkungen auf die für Ausgleich und Ersatz festgesetzten Flächen innerhalb

  des Plangebietes, die derzeit noch landwirtschaftlich genutzt werden.

- Überprüfung der Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz über den Gewerbepark oder anders?

- Auswirkungen auf flächenbezogene Schallleistungspegel innerhalb der von der Planung berührten Bereiche.

Die Ergebnisse der Diskussion werden für die Ableitung der Ziele des Aufstellungsbeschlusses genutzt und der Geltungsbereich entsprechend festgelegt.

Nach der zeitigem Kenntnisstand sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wenigstens die bebauten Flächen des Gewerbegebietes zu berücksichtigen; inwiefern sich das Erfordernis der Einbeziehung bereits bebauter Grundstücke ergibt, ist Ergebnis der Erörterung und Diskussion. Weitere Anforderungen an die Größe und Bemessung des Geltungsbereiches können in der weiteren Abstimmung herausgearbeitet werden.

Auf der Grundlage der Abstimmung sollten dann die Erörterungen mit dem Landkreis und der zuständigen Raumordnungsbehörde geführt werden bevor die Planung eingeleitet wird.

 

Mit der berührten Öffentlichkeit sollten die entsprechenden Abstimmungen gesucht werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadt Klütz beabsichtigt den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 2 mit folgenden Zielen zu fassen:

- Änderung der Art der Nutzung in einem Teilbereich,

- Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

- Festlegung von Schallschutzmaßnahmen,

- Festlegung von Gestaltungsvorschriften,

- …..

 

2. Als Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss sind Abstimmungen mit dem Amt

für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg, dem Landkreis

Nordwestmecklenburg und Abstimmungen mit der berührten Öffentlichkeit zu den

genannten Zielen anhand des bestätigten städtebaulichen Konzeptes durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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