Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Klütz durchgeführt.

 

Im zentralen Bereich der Ortslage soll auf den Grundstücken zwischen "Rudolf- Breitscheid-Straße" und "Mühlenberg", östlich des "Kohlenstieges", eine bauliche Entwicklung als Wohngebiet planungsrechtlich vorbereitet werden. Dies dient der Festigung der Ortslage Klütz als Wohnstandort.

 

Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Stadt Klütz und der Standort wird im Rahmen der Nachverdichtung beplant. Außenbereichsflächen werden mit der vorliegenden Bauleitplanung nicht in Anspruch genommen. Der Bebauungsplan Nr. 13 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Begründung sind entsprechende Darlegungen zum Nachweis der Führung des Verfahrens nach § 13a BauGB zu entnehmen.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Klütz und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit dem geplanten Vorhaben ist auf Grund der Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz gegeben.

Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

Die Entwurfsunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die abschließende Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde ist den Verfahrensunterlagen beizufügen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in Klütz und wird begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die Straße "Mühlenberg",

-          im Nordosten: durch bereits bebaute Grundstücke, wie das Landhaus "Klützer Eck" (Im Kaiser 12), die Grundstücke "Im Kaiser 11" und "Mühlenberg 6",

-          im Südosten: durch die Rudolf-Breitscheid-Straße,

-          im Südwesten: durch den Verbindungsweg zwischen "Rudolf-Breitscheid-Straße" und Mühlenberg".

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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