07.03.2017 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klaus Heselhaus erklärt sich für befangen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in Klütz und wird begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die Straße "Mühlenberg",

-          im Nordosten: durch bereits bebaute Grundstücke, wie das Landhaus "Klützer Eck" (Im Kaiser 12), die Grundstücke "Im Kaiser 11" und "Mühlenberg 6",

-          im Südosten: durch die Rudolf-Breitscheid-Straße,

-          im Südwesten: durch den Verbindungsweg zwischen "Rudolf-Breitscheid-Straße" und Mühlenberg".

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Klaus Heselhaus

 

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Anlagen zur Vorlage