Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11239

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Neubaus der Ortsumgehung Klütz L O3 wurde im Auftrage des Straßenbauamtes Schwerin ein Landschaftswall auf dem Grundstück Gemarkung Klütz, Flur 2, Flurstück 93/2, errichtet.

Mit Schreiben vom 18.01.2017 hat die Verwaltung vom Straßenbauamt Schwerin ein Entwurf zur vertraglichen Vereinbarung über die Bepflanzung des Landschaftswalls an der Ortsumgehung erhalten.

Entsprechend der Flächenanteile der Wallbepflanzung ergibt sich eine Kostenteilung im Verhältnis 80% (SBA Schwerin) zu 20 % (Stadt Klütz). Der Wall wurde länger ausgeführt als in den in den Planunterlagen dargestellt. Auf Wunsch der Stadt Klütz wird die Bepflanzung auch auf diesen verlängerten, straßenseitigen Bereich auf einer Pflanzfläche von 320 m² vorgesehen. Die Kosten für diesen Teil trägt die Stadt Klütz.  Die Ausführungsplanung ist noch in Bearbeitung. Die Realisierung der Maßnahme im Frühjahr 2017 vorgesehen.  

Durch die Verwaltung wird empfohlen, dem Entwurf der Vereinbarung zur „Durchführung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Landesstraßenbaus“, zwischen der Straßenbauverwaltung und der Stadt Klütz, zuzustimmen.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Vereinbarung „Durchführung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Landesstraßenbaus“, Errichtung Landschaftswall in Klütz, L 03 Ortsumgehung zwischen der Straßenbauverwaltung Schwerin und der Stadt Klütz abzuschließen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten ca. 75.000 EURO

Kostenteilung   ca. 60.000 EURO SBA Schwein

                         Ca. 15.000 EURO Stadt Klütz

 

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Anlagen

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