Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11228

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Kalenderjahr 2017 und 2018 soll der Radweg von der L01 nach Beckerwitz mit Fördermitteln gebaut werden. Die Realisierung ist nur möglich, da die Gemeindevertretung beschlossen hat, die Kosten und das Risiko alleine zu tragen.

 

Der beiliegende Entwurf einer Vereinbarung regelt das Verhältnis zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und dem eigentlichen Baulastträger Landkreis. Er regelt den Zweck der Vereinbarung, die Zuständigkeiten, die Kostenverteilung und die spätere Übertragung des gesamten Radweges in die Baulast des Landkreises einschl. des Abschnittes Beckerwitz nach Hohen Wieschendorf).

 

Im Vertrag wird die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens aufgeführt. Diese dient der Abwendung von Schadensersatzansprüchen während der Baumaßnahme. Die Beweissicherung würde für die innerörtlichen Baumaßnahmen notwendig. Dabei kann die Gebäudehülle/Außenfassade oder die angrenzende Gesamtsubstanz aufgenommen werden. Im Bereich von Bebauungen sind keine tiefen Abgrabung geplant, es wird nicht gerammt und gebohrt. Die einzusetzende Rüttelplatte erzeugt nicht mehr Vibrationen/Erschütterungen als der Fahrzeugverkehr auf der jetzigen Straße.

 

Die Vertragsunterzeichnung ist eine Grundvoraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister die nachfolgende Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Eine Beweissicherung ist für die Baumaßnahme durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  

Ca. 420.000 Euro

 

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Anlagen

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