01.03.2017 - 8 Vertrag mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg z...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird kurz noch einmal die Notwendigkeit der vertraglichen Regelung besprochen. §2 (7) Überwachung der Gewährleistungsfristen/Durchsetzung Mängelbeseitigung soll mit übertragen werden. Eine Beweissicherung ist nicht notwendig.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister die Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Die Überwachung der Gewährleistungsfristen/Durchsetzung Mängelbeseitigung soll mit an den Landkreis übertragen werden §2 (7). Eine Beweissicherung ist für die Baumaßnahme nicht durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Wenn der GV Beschluss vorliegt, wird der Vertrag Frau Große übermittelt. Die GV hat dazu bereits die Zustimmung mit Änderungswünschen erteilt. Frau Große ist per Mail informiert.

30.03.2017 10:36:59 Kieslich, Robert

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Behandlung in der GV

 

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Anlagen zur Vorlage