Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Gemeinde Gramkow) für einen Teilbereich der Ortslage Beckerwitz zwischen Moorweg im Nordosten und Ostseestraße im Südwesten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

Es handelt sich um die Änderung eines bereits bebauten Grundstückes. Unter Berücksichtigung des konkreten Antrages wird nur das betroffene Grundstück innerhalb der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 betrachtet. Unmittelbar betroffene Grundstücksnachbarn haben sich im Planverfahren nicht mit einer Stellungnahme zur Planung geäußert. Deshalb hat die Gemeinde auch entschieden, den Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 nicht zu erweitern. Die Gemeinde Hohenkirchen geht weiterhin davon aus, dass es eine Änderung nach § 13 BauGB ist.

Eine Änderung der Art der baulichen Nutzung ist nicht Gegenstand dieser Änderung. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet wie in der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 bleibt weiterhin bestehen.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst. Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen notwendig.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 in Kraft.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Hohenkirchen im Ortsteil Beckerwitz und wird begrenzt:

-          im Nordosten:durch die bebauten Grundstücke Moorweg 2 und Ostseestraße 17 (Ecke Ostseestraße/ Moorweg),

-          im Südosten: durch die miteinbezogene Ostseestraße,

-          im Südwesten: durch das bebaute Grundstück Ostseestraße 13,

-          im Nordwesten: durch gartenähnliche Grundstücksbereiche südlich des Moorweges.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.             

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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