12.01.2017 - 7 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorstellung im Zusammenhang mit TOP 6 durch Herrn Mahnel.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Hohenkirchen im Ortsteil Beckerwitz und wird begrenzt:

-          im Nordosten:durch die bebauten Grundstücke Moorweg 2 und Ostseestraße 17 (Ecke Ostseestraße/ Moorweg),

-          im Südosten: durch die miteinbezogene Ostseestraße,

-          im Südwesten: durch das bebaute Grundstück Ostseestraße 13,

-          im Nordwesten: durch gartenähnliche Grundstücksbereiche südlich des Moorweges.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.             

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Enthaltung:

 

Befangenheit:

 

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: