Mitteilungsvorlage - GV Ziero/16/11076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, hat für die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes zur Umsetzung des guten ökologischen Potentials beim Beckerwitzer Graben von Beckerwitz bis zur Mündung, dass biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Bützow, beauftragt.

 

Der Beckerwitzer Graben entwässert Ortslagen und landwirtschaftliche Flächen in einem Einzugsgebiet von ca. 21 Km², dass sich in der Gemeinde Zierow und Hohenkirchen befindet. Die ökologische Durchgängigkeit im Gewässer ist derzeit nicht gegeben. Der Gewässerausbau ist eine öffentliche Verpflichtung und obliegt nach § 68 LWaG den Gemeinden.

 

Zwischen dem Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“, der Gemeinde Zierow und der Gemeinde Hohenkirchen wurde eine Vereinbarung zur Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes abgeschlossen. Grundlage der Vereinbarung ist ein Finanzierungsplan. Die Eigenmittel für die Gemeinde Zierow und Hohenkirchen betragen jeweils 650 EURO.

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Anlagen

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