04.01.2017 - 5 Konzeptvorstellung Beckerwitzer Graben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann vom Institut biota stellt zunächst das Gewässer Beckerwitzer Graben (Länge ca. 10 km) und später detaillierter den der Gemeinde Zierow betreffenden Teil (ca. 3,5 km) vor. Grundsätzlich geht es zunächst um eine Konzepterstellung. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist bis 2027 umzusetzen und es drohen für die Nichtumsetzung Bußgeldzahlungen. Die Richtlinie in MV hatte sich bereits bis 2015 als Ziel gesetzt; dass sich die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns  in einem Zustand befinden, der nur gering von einem natürlichen Zustand abweicht. Dazu wurde das bestehende homogene Profil aufgezeigt und das ideale angeböschte und bewachsene Profil mit den Vorteilen eines naturnahen hydraulischen Querschnitts gegenüber gestellt. Ebenso wurde ein raumintensiver angestrebter natürlicher Verlauf aufgezeigt, um einen kontinuierlichen Lauf mit unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten zu erzeugen. In den letzten sechzig Jahren stand der Gewinn und Ausbau der landwirtschaftlichen Flächen im Vordergrund. Die bestehenden Gewässer wurden mit einem optimierten Querschnitt (Trapezprofil) ausgebildet, um das Oberflächen- und Drainagewasser aufzunehmen und abzuleiten. Bewuchs wurde zur Nutzbarmachung der angrenzenden Flächen entfernt.

 

Der Gewässerteil nach der Verrohrung in der Ortslage Beckerwitz ist gekennzeichnet durch zwei Aufstauungen (eine im Gemeindegebiet Hohenkirchen und eine in Zierow), die Teilausbildung als offenes begradigtes Gewässer (Kerbbach) mit zwei Durchlässen sowie eine längere Verrohrung. Schließlich mündet er in den Zierower Bach (separate Maßnahme) als eines der wenigen natürlichen Ausläufe in die Ostsee. Die Aufstauungen werden für Löschwasserzwecke und für private Entnahmen genutzt. Die Entnahmen wurden seitens der Besucher des BA angesprochen und waren dem Institut in dieser Form nicht bekannt. Aufstauungen sichern nur eine einseitige Durchlässigkeit. Das Gewässer wird beruhigt, transportierte Sedimente lagern sich ab und es bildet sich Faulschwamm. Zunehmend verringert sich der Sauerstoffgehalt mit den negativen Auswirkungen auf das Biotop. 

 

Eine künftige Gewässergestaltung erfordert zusätzlichen Raumbedarf mit unterschiedlichen Ausbreitungsmöglichkeiten (je nach Möglichkeit 10 bis 30 m). Eine Bepflanzung auf der Südseite verringert die Aufheizung des Gewässers. Ein abgestufter Baum-/Strauchbereich sichert zudem die Nährstoffentnahme. Die Durchlassbauwerke müssen erneuert werden. Es ist für das gesamte Gewässer eine Durchlässigkeit in beide Richtungen sicherzustellen. Eine Fischtreppe ist z.B. zur Herstellung einer Staustufe mit der geforderten Durchlässigkeit möglich.

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt letztendlich in den Gemeinden. Herr Brüsewitz vom zuständigen Wasser- und Bodenverband (WBV) wies auf die aktuell bestehenden Anreize zur Umsetzung der Richtlinie einschl. eines möglichen Flächentausches hin. Vorteil der jetzt beauftragten Konzeption und einer ggf. weiteren Überplanung bestehen in der  Berücksichtigung und dem Einfließen von Gemeindeinteressen in eine ganzheitliche Planung. Die notwendige Betrachtung des Hochwasserschutzes ist Bestandteil des Konzeptes. Eine Beeinträchtigung der vorhandenen Landwirtschaft ist bei rechtmäßiger Bewirtschaftung nach Umsetzung des Konzeptes nicht zu erwarten.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

keine weiteren Maßnahmen erforderlich

 

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Anlagen zur Vorlage