Beschlussvorlage - SV Klütz/16/11064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In 2016 erfährt die Stadt Klütz eine Förderung von 6 Buswartehäuschen. Der Fördermittelbescheid legt den Bewilligungszeitraum auf den 31.12.2017 fest. Allerdings wird auch festgelegt, dass der Zuwendungsbetrag bis längstens 31.12.2016 zur Verfügung steht. Zwischenzeitlich ist der Fördermittelabruf für den letztmöglichen Termin in 2016 erfolgt. Nach Eingang der Fördermittel hat die Stadt 3 Monate Zeit, die Mittel zu verwenden. Wird der Zeitrahmen überschritten, erhebt der Fördermittelgeber ab dem ersten Überschreitungstag Zinsen.

 

Mit Beschluss vom 11.04.2016 hat die Standvertretung die Standorte festgelegt.

Nach Prüfung der Grundstücksverhältnisse sind nicht einige Standorte nicht bzw. nur mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand realisierbar. Deshalb ist eine erneute Festlegung der Standorte erforderlich.

 

Standort 1:

Oberhof in Richtung Klütz – realisierbar – Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt – Grundstückseigentümer ist das Land MV – die Erlaubnisverhandlungen laufen bereits

 

Standort 2:

Oberhof in Richtung Wismar – realisierbar – Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt – Grundstückseigentümer ist das Land MV – die Erlaubnisverhandlungen laufen bereits

 

Standort 3:

Hofzumfelde in Richtung Klütz – nicht realisierbar, weil:

1)      dort eine Wasserleitung verläuft, die nicht überbaut werden darf – man müsste zu weit in den Acker gehen, der dann abgestützt werden müsste – dieses führt zu unverhältnismäßig hohen Kosten und

2)      sich das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt befindet – Grundstückseigentümer ist eine Privatperson – es müssten Erlaubnisverhandlungen aufgenommen werden

Ersatzstandort:

ÖPNV-Haltestelle Goldbeck – Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt

 

Standort 4:

Hofzumfelde in Richtung Grevesmühlen – nicht realisierbar, weil:

1)      dort eine Wasserleitung verläuft. Das vorhandene Buswartehäuschen hat Bestandsschutz. Die Neuerrichtung eines Unterstandes auf eine vorhandene Leitung ist nicht erlaubt. Eine Versetzung des Unterstandes ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ebenfalls nicht angezeigt.

2)      Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt – Grundstückseigentümer ist das Land MV – es müssten Erlaubnisverhandlungen aufgenommen werden

Ersatzstandort:

ÖPNV-Haltestelle Arpshagen – Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt

 

Standort 5:

Klütz – Boltenhagener Straße aus Boltenhagen kommend – nicht realisierbar, da sich das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt befindet und der Eigentümer für eine Zustimmung unangemessen hohe Forderungen gegenüber der Stadt erhebt

 

Ersatzstandort a)

ÖPNV-Haltstelle Grundshagen – Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt – Grundstückseigentümer ist eine Privatperson - es müssten Erlaubnisverhandlungen aufgenommen werden

 oder

Ersatzstandort b)

ÖPNV-Haltestelle Wohlenberg – Zufahrt Parkplatz in Richtung Wismar - Grundstückseigentümer ist das Land MV – es existiert lediglich eine Aufstellfläche – kein Unterstand - es müssten Erlaubnisverhandlungen aufgenommen werden

oder

Ersatzstandort c)

ÖPNV-Haltestelle Klütz Wismarsche Straße/Höhe alte Kita in Richtung Wismar – Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt

 

Standort 6:

Klütz – Boltenhagener Straße in Richtung Boltenhagen – realisierbar – Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Standorte für die Errichtung der Fahrgastunterstände:

Standort 1Oberhof in Richtung Klütz

 

Standort 2:Oberhof in Richtung Wismar

 

Standort 3: ________________________

 

Standort 4: ________________________

 

Standort 5: ________________________

 

Standort 6:Klütz – Boltenhagener Straße
in Richtung Boltenhagen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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