Beschlussvorlage - SV Klütz/16/11045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 15 getroffen.

 

Neben der gesamtheitlichen Betrachtung mit dem Anleger und den damit verbundenen infrastrukturellen und touristischen Auswirkungen ist es das Ziel, die Anlagen und Einrichtungen der Versorgung und Infrastruktur innerhalb der Baukörper bzw. des Baugebietes konkret festzusetzen. Dies kann sowohl horizontal als auch vertikal mit der entsprechenden Zuordnung von Nutzungen erfolgen. Die dauerhafte Nutzung der Versorgung und Infrastrukturnutzungen sind beabsichtigt. Ggf. bietet sich eine vorhabenbezogene Planung und Festsetzung hier zusätzlich an.

 

Zur Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzeptes ist darüber hinaus die Errichtung von Ferienwohnungen, maximal 12, vorgesehen.

 

Im Zusammenhang mit dem vorgelagerten Anleger wird eine Synergie gesehen. Da der Anleger insbesondere unter der Beachtung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt ist, wird insbesondere im Bereich des Plangebietes die Einordnung von Anlagen und Einrichtungen der Versorgung und Infrastruktur als vorteilhaft angesehen. Die Nutzung der Versorgung und Infrastruktur ist dabei unabhängig von der Errichtung/Nichterrichtung der Bebauung auf dem Anleger in Wohlenberg zu sehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 15 liegt bereits als Beschlussvorlage vor. Die Zielsetzungen des Vorhabenträgers bezüglich der Nutzung der einzelnen Geschossebenen, Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, sind entsprechend im Text, Teil B zu verankern, so dass die Zuordnung der Nutzungen und die dauerhafte Sicherung gewährleistet wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Vorentwürfe der Planzeichnung, Teil A, des Text (Teil B) und der Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 sind unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Zuordnung von Nutzungen der Versorgung und Infrastruktur vorzubereiten. Die Zahl der Ferienwohnungen ist auf maximal 12 zu begrenzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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