Beschlussvorlage - GV Hokir/16/11048

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigentümer beantragt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohen Wieschendorf, Zur Huk 9. Das Gebäude soll mit einem Winkelbungalow (Verblendmauerwerk, Hartdach) bebaut werden. Das Objekt liegt im Innenbereich und ist im F-Plan der Gemeinde Gramkow als Mischgebiet Dorf festgelegt. Das Grundstück grenzt im südwesten an einen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Grundstück wurde aus dem angrenzenden Bebauungsplan (WA) B-Plan Nr. 22 ausgeschnitten. Aus der Satzungsbegründung vom 05.03.2014 geht hervor: „Das städtebauliche Konzept wurde entsprechend den Ergebnissen aus dem Beteiligungsverfahren geändert (Anmerkung Hr. Kieslich: Umfang des B-Plan Gebietes wurde geändert) und den Erfordernissen angepasst. …. Ein Heranrücken der schützenswerten Nutzung an den Landwirtschaftsbetrieb über den vorhandenen Bestand hinaus wird nicht weiter verfolgt.“

 

 

Auf der anderen Straßenseite „Zur Huk“ befindet sich sich der rechtskräftige B-Plan Nr. 6 (SO-Ferienhausgebiet).

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Az 62530-16-08 auf dem Flurstück 25/15, Flur 1, Gemarkung Hohen Wieschendorf, Zur Huk 9  herzustellen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=87891&VOLFDNR=12230&VOLFDNR=12230&selfaction=print