Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10664

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach der Mindeststärkenverordnung wurde die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen im Jahr 1997 als Feuerwehr mit Grundausstattung eingestuft. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich somit über das gesamte Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen ebenfalls bei Bränden und anderen Notfällen in den amtsangehörigen Gemeinden eingesetzt. Ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht durch die natürlichen Gegebenheiten (Strand, Dünen, Waldgebiete und Felder) als auch durch die touristische Nutzung (Bäderverkehr, Campingplätze, Hotels und die Marina Hohen Wieschendorf. Ferner ist in einigen Bereichen der Gemeinde Hohenkirchen die Löschwasserversorgung nur unzureichend gesichert.

Durch die Entwicklung der Gemeinde Hohenkirchen hat sich ebenfalls herausgestellt, dass das vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) den bestehenden örtlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Förderanträge zu stellen. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben in Höhe von ca. 290.000,00 EURO ohne Fördermittel. Die Mittel in Höhe von 290.000,00 EURO  werden in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...