Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10970

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Swen Bertram hat gegen die Bestimmung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Einspruch eingelegt. Über den Einspruch hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nunmehr gemäß §§ 46, 35, 36 sowie § 39 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Stellungnahme des Gemeindewahlleiters gem. § 39 Abs. 2 LKWG M-V liegt als Anlage bei.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Feststellung des Gemeindewahlleiters zu bestätigen und somit den Einspruch von Herrn Swen Bertram gegen die Bestimmung des Gemeindewahlleiters des Herrn Jörg Gniwotta als Nachrücker zurück zu weisen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine

 

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