17.11.2016 - 7 Einspruch gegen die Öffentliche Bekanntmachung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do, 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Seitens der Gemeindevertreter besteht Uneinigkeit hinsichtich der Befangenheit von Herr Gniwotta. Nach kurzer Diskussion, nimmt er sodann im Zuschauerraum platz.
Herr Claus erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren, nach dem die Gemeindevertretung heute einen Beschluss gefasst hat. Herr Longerich erläutert, dass der Beschluss binnen 2 Wochen sowohl an den Beschwerdeführer als auch an den betroffenen Gemeindevertreter mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt wird. Sodann steht der Rechtsweg in Form einer Klage beim Verwaltungsgericht offen.
Herr Chr. Schmiedeberg lässt nunmehr über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 6 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Herr Jörg Gniwotta
Herr Longerich, Gemeindewahlleiter, macht darauf aufmerksam, dass ein weiterer Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden sollte, um gemäß § 46 Absatz 4 LKWG M-V die Feststellung des Gemeindewahlleiters zu bestätigen, aufzuheben oder abzuändern.
In der Gemeindevertretung besteht Einigkeit, dass kein weiterer Beschluss gefasst werden muss, weil mit dem bereits gefassten Beschluss die Feststellung des Gemeindewahlleiters aufgehoben wurde und dem Einspruch stattgegeben wird.
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Gniwotta wieder an der Sitzung teil.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Klage beim VG SN ist eingegangen. Verwaltungsvorgang an VG SN übersandt. Termin beim VG SN im Februar 2018.
Erneute Beschlussfassung der GV erfolgt. Entsprechende Bescheide an Ersatzperson und Einspruchsgeber lt. LKWG MV versandt. Verfahren bestandskräftig.
Anlagen zur Vorlage
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