Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10945

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 2013 gibt es verschiedene Beschlüsse zum Neubau einer Dünenpromenade auf Hochwasserschutzdüne im Ostseebad Boltenhagen.

 

Mittlerweile liegt das naturschutzrechtliche Gutachten vor, die naturschutzrechtliche Genehmigung ist in Aussicht gestellt sowie die Wasserschutzrechtliche Genehmigung seitens des Landes erteilt worden.

 

Am 10.10.2016 fand für die Bürger des Ostseebades Boltenhagen eine Einwohnerversammlung statt, indem sich eine positive Mehrheit für den Neubau einer Dünenpromenade abzeichnete.

 

Um den generellen Willen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Neubau der Dünenpromenade auf Hochwasserschutzdüne  festzuhalten, ist ein Grundsatzbeschluss sinnvoll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt grundsätzlich den Neubau einer Dünenpromenade auf Hochwasserschutzdüne mit der Bedingung der Förderung durch das Landesförderinstitut M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Neubau der Dünenpromenade sind seit 2013 wiederkehrend abzüglich einer 75 %igen Förderung im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen eingestellt.

 

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