17.11.2016 - 18 Grundsatzbeschluss Neubau einer Dünenpromenade ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verfasser: Daniela Schmidt
- Datum:
- Do, 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Claudia Hörl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertreter beraten ausführlich über die Beschlussvorlage.
Herr H.-O. Schmiedeberg beantragt, zunächst nur den 1. Bauabschnitt (die Aufgänge 3 bis 8) sowie die Zufahrten 13 und 20 durchführen zu lassen. Sollte die Förderung unter 75 % liegen, muss die Gemeindevertretung erneut beteiligt werden.
Herr. Chr. Schmiedeberg lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Zustimmung: | 11 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 0 |
Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, grundsätzlich den Neubau einer Dünenpromenade auf der Hochwasserschutzdüne mit der Bedingung der Förderung durch das Landesförderinstitut M-V. Es soll der 1. Bauabschnitt (die Aufgänge 3 bis 8) sowie die Zufahrten 13 und 20 durchgeführt werden. Sollte die Förderung unter 75 % liegen, muss die Gemeindevertretung erneut beteiligt werden.