Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10667

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz realisiert die komplette Erneuerung der Dorfstraße Niederklütz im Abschnitt vom Abzweig „An der Mühle“ bis zur Gabelung am Ortsausgang in Richtung Niederklütz. Der genaue Beginn und das Ende des Abschnittes sind der Ausführungsplanungsunterlage zu entnehmen und in der Anlage zu diesem Beschluss skizziert dargestellt.

Der Ausbauumfang beinhaltet den kompletten Straßenbau (Fahrbahn und Straßenentwässerung), die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (einschl. LED-Umrüstung) sowie die Erneuerung des Gehweges.

Um den Kreis der Beitragspflichtigen zur Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen definieren zu können, ist die Bildung eines Abschnittes im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes erforderlich. Die Bildung eines 2. Abschnittes (Beginn: Im Kaiser - ab Grenze Sanierungsgebiet; Ende: Abzweig „An der Mühle“ / Beginn des 1. Abschnittes) ist vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Bildung eines 1. Abschnittes i.S. des Straßenausbaubeitragsrechtes für die Erneuerung der Dorfstraße Niederklütz. Dieser beginnt am Abzweig „An der Mühle“ (Höhe Flurstücke 43/38 und 44/1) und endet hinter der Gabelung am Ortsausgang in Richtung Niederklütz (Höhe Flurstück 55).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge

 

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Anlagen

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