Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 26. März 2015 beschlossen, einen öffentlich-rechtlichen Vertasg mit dem Amt Klützer Winkel zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Dauer von zwei Jahren abzuschließen.

 

Die Einstellung der zusätzlichen Verkehrsüberwacherin erfolgte zum 27. Juli 2015. In der Zeit vom 27. Juli 2015 bis zum 31. Oktober 2015 ist somit eine zusätzliche Verkehrsüberwacherin in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eingesetzt worden. Das Beschäftigungsverhältnis wurde beendet. Die Abrechnung gemäß § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgte im Jahr 2016.

 

Zum 1. Mai 2016 ist eine neue Verkehrsüberwacherin für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen befristet bis zum 31. Oktober 2016 eingestellt worden.

Da der öffentlich-rechtliche Vertrag am 26. Juli 2017 endet, hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen darüber zu entscheiden, ob ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen soll.

 

Bei Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrages wird vorgeschlagen den Vertrag automatisch zu verlängern, sofern keine Kündigung erfolgt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ab 27. Juli 2017 bis zum Ablauf des 31. Oktober 2018 mit einer automatichen jährlichen Verlängerung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen entsprechend § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

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Anlagen

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