Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10785

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Goldbeck im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz durchgeführt.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 14. Juli 2016  bis 16. August 2016 öffentlich ausgelegt.

Die Stadt Klütz hat für einen Teilbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes den Bebauungsplan Nr. 35 aufgestellt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Realisierung eines Mischgebietes für Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Die für das Planvorhaben relevanten Stellungnahmen sind eingegangen und wurden durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz behandelt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes im Rahmen der Auslegung liegen nicht vor.

Die naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden abschließend geregelt und sind gesichert.

Anforderungen an die Ver- und Entsorgung im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen ergeben sich hier nicht. Das vorhandene Kopfsteinpflaster wird als hinreichend beachtet. Zukünftige Ausbaumaßnahmen sind davon unberührt. Im Zusammenhang mit der Ver- und Entsorgung sind Maßnahmen vorgesehen. Das Oberflächenwasser ist entsprechend abzuleiten auf den Grundstücken. Hierfür ist entsprechend Vorsorge zu treffen. Die Flächen waren ursprünglich bereits bebaut und die Ableitung gesichert. Das Löschwasser wird in erforderlichem Umfang bereitgestellt und gegebenenfalls erforderliche Reserven werden durch Bereitstellung aus dem Dorfteich gemäß Löschwasserkonzept der Stadt Klütz bereitgestellt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen, Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Nachbargemeinden werden behandelt. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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