15.09.2016 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer übergibt Frau Brandler, vom Planungsbüro Mahnel Rederecht. Sie verknüpft die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 in Ihrer Ausführung, da diese zusammenhängend zu betrachten sind. Sie geht darauf ein, dass im Auslegungsverfahren keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen worden sind. Im Weiteren geht sie auf die Stellungnahmen der Trägerbeteiligung ein.

Frau Brandler geht auf die einzelnen Stellungnahmen, die sich aus der Trägerbeteiligung heraus ergeben haben ein. Sie weist darauf hin, dass die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren bearbeitet und in die Planungsunterlagen entsprechend ergänzt worden sind.

 

Nach der Vorstellung lässt Frau Zimmer über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Nachbargemeinden werden behandelt. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0