Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10698

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück Hohenkirchen, Kirchberg (Gemarkung Hohenkirchen, Flur 2, Flurstück 29/2 ist der Neubau eines eingeschossigen Wohnhauses mit Walmdach sowie ein Doppelcarport mit Flachdach geplant. Das Gebäude erhält eine Putzfassade und eine Dacheindeckung mit Betondachsteinen. Auf der Südseite (Kirchenabgewandte Seite) ist eine Solaranlage geplant. Das Vorhaben befindet sich in der im Zusammenhang bebauten Ortslage Hohenkirchen und ist insofern nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Zufahrt erfolgt über einen Privatweg. Die Erschließung ist gesichert. Das Niederschlagswasser wird in einer Zisterne gesammelt bzw. soll auf dem Grundstück versickert werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport in Hohenkirchen, Kirchberg (Gemarkung Hohenkirchen, Flur 2, Flurstück 29/2 herzustellen. Das Einvernehmen nach §145 und §173 BauGB entfällt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...