Mitteilungsvorlage - GV Bolte/16/10554

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg – untere Verkehrsbehörde – hat mit Schreiben vom 1. März 2016 (Posteingang: 3. März 2016) der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit geteilt, dass im Zuge eines Widerspruchs die angeordneten Radwegbenutzungspflichten in der Ostseeallee zu prüfen sei. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde aufgefordert bis zum 15. März 2016 eine Stellungnahme vorzulegen.

 

Das Amt Klützer Winkel hat in Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dem Landkreis Nordwestmecklenburg schriftlich mitgeteilt, dass eine Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt erfolgen wird. Im Nachgang würde sodann die Stellugnahme übersandt.

 

Zwischenzeitlich hat der Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom … und ohne eine Rückmeldung auf das o.g. Schreiben eine verkehrsrechtliche Anordnung mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht übersandt.

 

Nunmehr soll der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die weitere Vorgehensweise beraten.

 

 

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Anlagen

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