Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10487

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat seine Ziele für die Entwicklung des Infrastrukturbereiches im Bereich Wohlenberg formuliert. Es handelt sich um einen Bereich, der nur zum Teil im Bebauungsplan mit Festsetzungen belegt ist. Für Teilbereiche ist keine Festsetzung zur baulichen Nutzung im Bebauungsplan enthalten.

 

Es besteht die Absicht, landseits der Landesstraße eine Infrastrukturmaßnahme umzusetzen und zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen über die Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. Die konzeptionelle Idee ist als Anlage beigefügt. Hierfür dienen eine Perspektive und eine Nutzungsbeschreibung des Antragstellers. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dies bedeutet im gleichem Zuge, dass auf der seeseitigen Seite der Landesstraße zukünftig keine baulichen Absichten, wie dies noch bei der Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz beabsichtigt war, vorgesehen ist.

 

Die Stadt Klütz unterstützt die Entwicklung des Vorhabens. In diesem Zusammenhang sind auch ggf. Anforderungen an die Grundstücksneuordnung bzw. die Akzeptanz dazu zwischen der Stadt Klütz und dem Vorhabenträger zu erörtern. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben näher an der Ortslage heran, auf den Flächen des derzeitigen Parkplatzes zu realisieren. Für den Parkplatz werden im Zuge der Planänderung alternative Möglichkeiten im Bereich des  B-Planes Nr. 15 an der Landesstraße zu prüfen sein.

 

Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen soll ein Konzept für den Bebauungsplan entwickelt werden und Festsetzungen getroffen werden.

 

Mit der Planung ist das Planungsbüro Mahnel beauftragt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss, die Aufstellung der        

3. Änderung des B-Planes Nr. 15 zu unterstützen.

 

  1. Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses soll der Vorentwurf des Bebauungsplanes erstellt werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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