Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat bereits den Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 32 am 25.03.2013 gefasst. Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 32 wurde auch formuliert, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren (Zweistufiges-Verfahren) zu ändern ist.

Zur Vollständigkeit wird der Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend gefasst und ist ortsüblich bekannt zu machen.

Nunmehr hat die Stadt Klütz unter Berücksichtigung der ihr vorliegenden Erkenntnisse aus den übergeordneten Planungen und naturschutzfachlichen und rechtlichen Überprüfungen den Vorentwurf erstellt und führt damit entsprechend das Beteiligungsverfahren durch.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens werden die Stellungnahmen ausgewertet und der Umweltbericht erstellt. Derzeit dient der Vorentwurf zur Abstimmung von Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Strand an der Wohlenberger Wiek“.
  2. Das Plangebiet wird wie in der Anlage dargestellt begrenzt:

-          im Nordwesten durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),

-          im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-          im Südosten durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen),

-          im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01).

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  3. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden von der Gemeinde getragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...