11.04.2016 - 10 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Strand an der Wohlenberger Wiek“.
  2. Das Plangebiet wird wie in der Anlage dargestellt begrenzt:

-          im Nordwesten durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),

-          im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-          im Südosten durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen),

-          im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01).

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  3. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage