Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10218

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit den Unterlagen zum Vorentwurf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.12.2015 beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich in der Zeit vom 03.12.2015 bis zum 07.01.2016 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziel und Zwecke der Planung im Amt Klützer Winkel zu unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme zum Vorentwurf abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich zu den Planunterlagen geäußert.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung  ergeben sich

-                      zu berücksichtigende,

-                      teilweise zu berücksichtigende und

-                      nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

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Anlagen

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