Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Es erfolgt eine Darstellung und Sicherung der vorhandenen Leitungsbestände der Versorger. Darüber hinaus wird die Begründung um präzisierte Darstellungen der Nichtbetroffenheit der einzelnen Schutzgüter ergänzt. Ein Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt zusätzlich im Teil B-Text. Es wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses nochmals dargelegt, dass die Stadt Klütz mit der vorliegenden Planänderung bereits ein erschlossenes Grundstück im Siedlungsbereich dem individuellen Eigenheimbau zuführen möchte, um mit den Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf den geplanten Spielplatz in zentraler Lage im größeren Einzugsbereich sowie mit größeren Funktions- und Aufenthaltsflächen zu realisieren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Klütz in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet begrenzt:

- im Nordosten: durch Verkehrsfläche (Wendeanlage St. Jürgen -Ring) und ein Grundstück für die Wohnbebauung (St. Jürgen - Ring Nr. 10/11),

- im Südosten: durch die Umgehungsstraße L 03,

- im Westen:durch die Wohnbebauung Güldenhorn Nr. 18, Nr. 19 und die Verkehrsfläche "Güldenhorn",

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1.        Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Abschluss des Verfahrens und Veräußerung des Grundstückes werden die Kosten des Verfahrens auf den Erwerber umgelegt.

 

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Anlagen

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