Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10197

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2016 die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens der Gemeindeflagge für das Ostseebad Boltenhagen durch Herrn Michael Zapfe zugestimmt.

Im Anschluss der Beschlussfassung hat die Verwaltung entsprechend die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren von Herrn Michael Zapfe erhalten.

Der Genehmigungsantrag ist am 15. Dezember 2015 an den Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt worden. Eine Nachforderung von Unterlagen durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde am 7. Januar 2016 kurzfristig bedient.

Ebenfalls am 7. Januar 2016 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg den Antrag auf Genehmigung einer Flagge an das Ministerium für Inneres und Sport - Referat II 230 - weitergreicht. Das Ministerium für Inneres und Sport teilte mit Schreiben vom 25. Januar 2016 mit, dass der Antrag auf Genehmigung der Annahme einer eigenen Flagge für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nicht allen Anforderungen eines ordnungsgemäßen Antrages erfüllt.

 

Folglich muss die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine erneute Beschlussfassung herbeiführen. Der Beschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen muss hierbei eine fachlich korrekte Beschreibung der Flagge kennzeichnen.

 

Die Amtsverwaltung hat bereits die Hinweise zur Beschreibung der Flagge aus dem Schreiben vom 25. Januar 2016 durch Herrn Michael Zapfe korrigieren lassen. In diesem ZUsammenhang hat Herr Zapfe das Verhältnis zwischen Gemeindewappen und Flaggengröße angepasst.

 

Die neue Formulierung / Blasonierung der Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lautet:

 

Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist längsgestreift von Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen jeweils ein Sechstel, der gelbe Streifen nimmt zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 5/6 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen.

 

Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens der anliegenden Gemeindeflagge für das Ostseebad Boltenhagen durch Herrn Michael Zapfe.

 

 

 

Die Blasonierung der Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lautet:

Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist längsgestreift von Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen jeweils ein Sechstel, der gelbe Streifen nimmt zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 5/6 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen.

 

Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine weiteren Kosten

 

 

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Anlagen

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