03.03.2016 - 15 Beschluss über eine genehmigungsfähige Flagge f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Arne Longerich
- Datum:
- Do., 03.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann merkt an, dass die neue Formulierung / Blasonierung der Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nicht korrekt ist. Hier wird die Flagge als längsgestreift beschrieben. Dies ist nicht der Fall.
Er stellt den Antrag, in der Formulierung den 1. Satz wie folgt zu ändern:
Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist horizontal, 3 geteilt von Blau, Gelb und Blau.
Herr Schmiedeberg lässt über den Antrag abstimmen. Dem wird mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens der anliegenden Gemeindeflagge mit vorab genannter Änderung für das Ostseebad Boltenhagen durch Herrn Michael Zapfe.
Die Blasonierung der Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lautet:
Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist horizontal, 3 geteilt von Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen jeweils ein Sechstel, der gelbe Streifen nimmt zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 5/6 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen.
Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.
Beschluss der Gemeindevertretung per E-Mail an Frau Adam (IM M-V) am 15. April 2016 versandt. Nachfrage am 31. Mai 2016 bei Frau Adam.
Schreiben vom IM M-V, Frau Adam, mit der Mitteilung, dass der Antrag zur Genehmigung abgelehnt wird - falsche Beschlussfassung. Erneute Beschlussfassung notwendig. Beschlussvorlage wird zur kommenden GV-Sitzung vorbereitet.
Anlagen zur Vorlage
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