Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Baugemeinschaft Meerleben hat im Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Niendorf-Südwest die ersten Ferienhäuser in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO angezeigt. Zur Optimierung der natürlichen Geländetopografie wurde das Gelände neu modelliert und an die Nutzungsanforderungen angepasst.

Insofern haben sich die Höhenbezugspunkte (Traufhöhen) einzelner Vorhaben geändert. Die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Höhenbezugspunkte wurde beantragt und eine Weiterleitung als Bauantrag im vereinfachten Verfahren an den LK NWM ist erfolgt. Die Gemeinde wird nunmehr im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens am Verfahren beteiligt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung der Ferienhäuser der Baugemeinschaft „Meerleben“ im Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Niendorf-Südwest und dem Abweichungsantrag, hinsichtlich der Höhenbezugspunkte (Traufhöhen) grundsätzlich herzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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