Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist durch Veröffentlichung in der Ostseezeitung am 15./16. Juni 2013 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Zielsetzungen für die Bebauung am Ortseingang hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung ihrer langfristigen Ziele das gesamtheitliche Strukturkonzept für den Bereich zwischen Wichmannsdorf und Boltenhagen entwickelt. Im nachfolgenden Strukturkonzept sind die Teilflächen 1 bis 4 als Bauflächen dargestellt. Im ortszentralen Bereich sind infrastrukturelle Anlagen und Einrichtungen weiterhin vorgesehen. Wohnbauflächen unterschiedlicher Priorität unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung wurden berücksichtigt. Die Zielsetzungen sind in einem Rahmenkonzept/Entwicklungskonzept dargestellt. Es ergeben sich Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan insbesondere im Bereich bei Wichmannsdorf. Um hier Übereinstimmung zwischen baulicher Entwicklung und Grünflächen darzustellen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (als 9. Änderung des Flächennutzungsplanes) erforderlich.

Auf der Grundlage des Strukturkonzeptes wurde das städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan Nr. 38 entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 38 soll maßgeblich für die Teilflächen 1 und 2 sowie für die zugehörigen Grünflächen entwickelt werden.

Die grundsätzlichen Zielstellungen sind in den Plänen gemäß Anlage dargestellt.

Parallel zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird die Bearbeitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem separaten Verfahren fortgeführt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestätigt das städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan Nr. 38 für die Teilbereiche 1 und 2. In diesen Bereichen ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern und mietpreisgebundenem Wohnungsbau mehrgeschossig vorgesehen (Teilfläche 1). Im Übergang zur offenen Landschaft sind eingeschossige Gebäude beabsichtigtes Ziel für den individuellen Wohnungsbau.

 

  1. Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sind die Abstimmungen mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu führen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

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Anlagen

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