Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10123
Grunddaten
- Betreff:
-
Brückeninstandsetzung
hier: erforderliche Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
28.01.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
22.02.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die turnusmäßig durchzuführenden Kontrollen an Ingenieursbauwerken sind in der DIN 1076 geregelt. Danach erfolgen alle 3 Jahre abwechselnd eine Hauptprüfung und eine einfache Bauwerksprüfung.
Die letztmalig durchgeführte Hauptprüfung der Brücken und Durchlässe erfolgte 2014, so dass die darauf folgende einfache Bauwerksprüfung turnusmäßig im Jahr 2017 ansteht.
Brücke Nr. 1 - Tarnewitzerhagen nach Oberhof über den Tarnewitzer Bach
Allgemeiner Zustand der Brücke: ungenügend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- Ausschilderung nach den Festsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnung - wird z.Z. durch das Ordnungsamt realisiert
- für die Beseitigung der baulichen Mängel (kein Geländer, keine radabweisenden Einrichtungen, Schutzplanke ist nicht trägergerecht ausgeführt) sowie die Einstufung der Tragfähigkeit ist die Beauftragung von Planungsleistungen erforderlich (separate Beschlussvorlage)
- Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen können erst nach vorliegendem Instandsetzungskonzept durch ein Planungsbüro benannt werden
Brücke Nr. 7 – Fußwegbrücke über den Klützer Bach „Am Wasserwerk“
Die Brücke wurde in 2015 durch einen Neubau ersetzt.
Brücke Nr. 8 – Brücke über den Klützer Bach „Am Sperrwerk“
allgemeiner Zustand der Brücke: nicht ausreichend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- Ausschilderung nach den Festsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnung - wird z.Z. durch das Ordnungsamt realisiert.
- Für die weitere Nutzung muss die Brücke mittelfristig instandgesetzt werden oder es muss ein Rückbau erfolgen.
Der Hauptausschuss hat sich für den Rückbau der Brücke ausgesprochen; durch die Stadtvertretung wurde die Beschlussfassung zurückgestellt bis die Grundstücksangelegenheiten (Grunderwerb tätigen) geklärt sind (SV Klütz/15/9453)
Brücke Nr. 9 – Brücke im Zuge eines Wirtschaftsweges „Torfmoorwiesen“
allgemeiner Zustand der Brücke: ungenügend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- Ausschilderung nach den Festsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnung - wird z.Z. durch das Ordnungsamt realisiert.
- Für die Beseitigung der baulichen Mängel (Auflagerausbildung, konstruktive Mängel an der Blechfahrbahn, keine regelrechten Geländer, keine radabweisenden Einrichtungen) sowie die Einstufung der Tragfähigkeit ist die Beauftragung von Planungsleistungen erforderlich (separate Beschlussvorlage)
- Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen können erst nach vorliegendem Instandsetzungskonzept durch ein Planungsbüro benannt werden
Durchlass DL01 – von Gantenbeck in Richtung Tarnewitzerhagen
allgemeiner Zustand des Durchlasses: befriedigend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- Ausschilderung nach den Festsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnung - wird z.Z. durch das Ordnungsamt realisiert.
- Die Beseitigung der Mängel (vorh. Leitplanke richtig aufstellen, Erneuerung des abgebrochenen Fahrbahnbereiches) werden im HHJahr 2016 im Rahmen der Straßenunterhaltung realisiert.
Durchlass DL02
Durchlass existiert nicht mehr, im Zuge des Straßenbaus rückgebaut
Durchlass DL03 – im Zuge des Weges nach Wohlenhagen
allgemeiner Zustand des Durchlasses: ausreichend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- kurzfristiger Geländeraustausch mit reflektierender Folie – Übergangsmaßnahme: Aufstellen von Warnbaken
- Unterhaltungsmaßnahmen im Ein- und Auslaufbereich – Ausmähen des Straßengrabens, Pflege der Banketten
Durchlass im Thurow
allgemeiner Zustand des Durchlasses: befriedigend
Folgende Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind umgehend erforderlich:
- Fehlende Absturzsicherung, Aufbau von Geländern dringend erforderlich -Maßnahmen werden im HHJahr 2016 im Rahmen der Straßenunterhaltung realisiert
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgendes:
Brücke Nr. 1:
Es erfolgt eine Beauftragung von Planungsleistungen für die Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes inkl. der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises/Tragfähigkeitseinstufung (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.
Brücke Nr. 8:
Nach Klärung der Grundstücksangelegenheiten ist der Rückbau der Brücke zu beauftragen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.
Brücke Nr. 9:
Es erfolgt eine Beauftragung von Planungsleistungen für die Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes inkl. der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises/Tragfähigkeitseinstufung (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.
Durchlässe DL01, DL02, Durchlass Thurow:
Die Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht mittels Geländer ist im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltes 2016.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|