Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9929

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 Strandhotel ist seit 2011 rechtskräftig. Der Durchführungsvertrag ist am 16.06.2011 notariell geschlossen worden. Eine Baugenehmigung für das Strandhotel aus dem Jahr 2012 liegt vor. Das Vorhaben Strandhotel ist aus verschiedenen Gründen bisher nicht realisiert worden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Strandhotel“ und ist an die Festsetzungen des notariellen Durchführungsvertrages gebunden. Das gemeindliche Einvernehmen für die geänderten Bauvorlagen zum Neubau der  Hotelanlage wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.11.2014 versagt (GV Bolte/14/8906). Der mit dem Bauantrag eingereichte Entwurf stimmte im Erscheinungsbild und Konzept nicht mehr mit dem ursprünglichen Vorhaben und somit den Festsetzungen des notariellen Durchführungsvertrages überein.

 

Eine Verlängerung der Baugenehmigung wurde durch den Vorhabenträger beantragt und der Entwurf zum Strandhotel hinsichtlich des Erscheinungsbildes und Konzepts erneut überarbeitet. Der Entwurf (Planungsstand: 03.11.2015) wird in der Sitzung vom Vorhabenträger/Architekt vorgestellt.

Nach positivem Votum der Gemeindevertretung zum Vorhaben kann der Durchführungsvertrag ggf. durch eine Anlagenaktualisierung angepasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt dem neuen Entwurf zum Vorhaben Strandhotel (Planungsstand 03.11.2015) hinsichtlich Gestaltung und Kubatur im Rahmen der Gestaltungsparameter des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 grundsätzlich zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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