Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9868

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005 (GVOBl. M-V S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. S. 282) haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Da die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Damshagen zurzeit nicht über entsprechend den geltenden Vorschriften ausgebildetes Personal verfügt, kann die Gemeinde Damshagen die auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben nicht erfüllen.

Es ist daher beabsichtigt, dass die Stadt Klütz und die Gemeinde Damshagen  im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen. Ziel ist es, im Rahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung alle Maßnahmen zu koordinieren, um zukünftig bei allen Schadensereignissen eine möglichst schnelle Hilfe unabhängig von Zuständigkeiten und Gemeindegrenzen zu leisten. Die Stadt Klütz verpflichtet sich, die Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 des BrSchG M-V für die Gemeinde Damshagen zu erfüllen. Die Nachbarschaftshilfe betrifft Einzelentscheidungen. Laut Kommentar zum Brandschutzgesetz ist ausdrücklich nicht gewollt, dass eine Gemeinde ihre Feuerwehr auf Kosten der Nachbarn einspart. Weil die helfende Gemeinde Kostenersatz fordern kann, müsste immer die Gemeinde (respektive der Bürgermeister) ein Hilfeersuchen an die helfende Gemeinde (den Bürgermeister) stellen. Über Kostenfolgen hat nicht die Feuerwehr (der Wehrführer oder Einsatzleiter) zu entscheiden, sondern allein die Gemeinde. Streng genommen dürfte die Feuerwehr nicht die Feuerwehr alarmieren lassen, sondern müsste ihren Bürgermeister befragen, der dann den Bürgermeister der anderen Gemeinde und diese Prozedur in jedem Einsatzfalle lähmt die Arbeit und ist nicht praktikabel. Aus diesem Grund ist die Übernahme der Aufgabe durch eine andere Gemeinde eine klare Regelung, wobei Rechtssicherheit für beide Gemeinden hergestellt wird. Für die Übernahme von Aufgaben einer anderen Gemeinde sieht die Kommunalverfassung  M-V die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vor. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat den Vorteil, dass man sie ausgestalten kann, sodass einerseits die Aufgabenerfüllung gesichert ist und andererseits keine Nachteile für die übernehmende Gemeinde entstehen.

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Beschlussvorschlag

Nach der Beschlussfassung der Stadtvertretung Klütz, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen den im Sachverhalt genannten Vertrag geändert beschlossen. Aus diesem Grund, ist eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz erforderlich. Der geänderte Vertragsentwurf befindet sich in der Anlage, ebenso der Beschlussauszug aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Damshagen. 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die in der Anlage beigefügter öffentlich-rechtlicher Vereinbarung über die Übernahme des Brandschutzes und die Technischen Hilfeleistungen in der Gemeinde Damshagen durch die Stadt Klütz rückwirkend vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Klütz auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 des BrSchG M-V im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und somit kostenlos hinsichtlich Personal und Einsatzmittel.

Für die Gewährleistung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen durch die Feuerwehr der Stadt Klütz wird ein jährlicher Betrag zur Abgeltung der Vorhaltekosten erhoben. Der Jahresbetrag wird jährlich aus den tatsächlichen Unterhaltskosten für die Feuerwehr Klütz und den Einwohnerzahlen errechnet.

Die für die zur Berechnung kommenden Unterhaltskosten sind in der Anlage aufgelistet.

Die Berechnung der zuzahlenden Vorhaltekosten, erfolgt im 1. Quartal den laufenden Kalenderjahres für das abgelaufene Kalenderjahr.

Da die Abrechnung für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht erfolgt ist, wird der Betrag in Höhe von 22.313,95 EURO rückwirkend von der Gemeinde Damshagen an die Stadt Klütz gezahlt.

Die Kosten für die Unterhaltung der Löschwasserversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen werden von der Gemeinde Damshagen getragen.

Die gesetzliche Umlage zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord für die Gemeinde Damshagen wird durch die Gemeinde Damshagen getragen.

 

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Anlagen

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