Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9666
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Radweges entlang der K 44 von der L 01 bis zum Ortseingang Beckerwitz
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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08.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 02.06.2015 ist die neue Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER
(LEADER-RL M-V) für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten.
Laut Aussage des Landkreises ist eine Förderung dieser Maßnahme nach der LEADER-RL M-V vorstellbar.
Eine entsprechende Projektskizze wurde am 21.11.2014 beim Landkreis eingereicht.
Die Projektskizze inkl. Vorhabenbeschreibung und Kostenschätzung befindet sich in Anlage.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 366.700 EUR.
Die Förderquote nach der LEADER-RL beträgt 90 %, mithin einen Betrag von 330.030 EUR.
Allerdings ist es so, dass 10 % der Fördersumme, die Gemeinde selbst tragen muss.
10 % von 366.700 EUR sind 36.670 EUR
Sowohl für den verbleibenden Eigenanteil (26.670 EUR = 366.700 EUR ./. 330.030 EUR) als auch für den von der Gemeinde zu tragenden Anteil an den Fördermitteln ist eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm möglich.
Eine Fördervoraussetzung der neuen LEADER-RL ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.
Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Finanzhilfe des Landes besteht nicht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
1. Das Vorhaben „Bau eines Radweges entlang der K 44 von der L 01 bis zum Ortseingang Beckerwitz“ wird durchgeführt.
2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.
3. Eine Finanzhilfe des Landes M-V aus dem Kofinanzierungsprogramm wird beantragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben: 366.700 EUR Baukosten
36.670 EUR von der Gemeinde zu tragende Anteil an den Fördermitteln
Summe 403.370 EUR
Einnahmen: 330.030 EUR Fördermittel LEADER
66.006 EUR Kofinanzierungshilfe (das entspricht 90 % der von der Gemeinde
Summe 396.036 EUR zu tragenden Kosten)
Zusammenfassung:
Bei der o.g. Maximalförderung verbleiben 7.334 EUR Kosten bei der Gemeinde. In Abhängigkeit der prozentualen Höhe der Kofinanzierungshilfe (zwischen 90 % und 50 % möglich) verändern sich die verbleibenden Kosten für Hohenkirchen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass keine Kofinanzierungshilfe gewährt wird. Dann verbleiben 73.340 EUR Kosten bei der Gemeinde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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758,2 kB
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2
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öffentlich
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793,3 kB
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