Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9490
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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16.07.2015
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10.09.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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08.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch Beschluss der Gemeindevertretung wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zierow im Bereich der Ortslage Zierow, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ostseeferiendorf Zierow„ betreffend, geändert (1. Änderung).
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.
Zielstellung der Planänderung ist einen Teilbereich des Wohngebietes westlich der Straße „Hofkoppel„ entsprechend den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ostseeferiendorf Zierow“ nach § 10 BauNVO als Sondergebiet Erholung mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet auszuweisen und somit die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.
Als berührter Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinde wurden Sie bereits am Änderungsverfahren beteiligt und haben Ihre Stellungnahme abgegeben.
Im Ergebnis einer Verfahrensprüfung hat der Landkreis NWM festgestellt, dass das Änderungsverfahren fehlerhaft verlaufen ist. Um diesen Fehler zu beheben, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich.
Hierzu ist der Entwurf der 1. Änderung des FNP erneut öffentlich auszulegen.
Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der Gemeindevertretung vom 27.01.2010 hat die Gemeinde weder Anregungen noch Bedenken geäußert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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529,8 kB
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