Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9615
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung eines Arbeitsnehmers nach dem ESF-Programm für Langzeitarbeitslose
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Ilona Weck
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Weck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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29.07.2015
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07.10.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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13.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das ESF-Programm zielt darauf ab, Perspektiven für langzeitarbeitslose Personen zu schaffen, indem diese wieder einen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erhalten. Diese Einstellungen sollen bis spätestens 30. April 2017 erfolgen.
Durch das Jobcenter wird die individuelle Teilnehmerdauer, Lohnkostenzuschüsse, Coaching und Qualifizierung gefördert. Eine Einstellung ist als Voll- oder Teilzeit mit mindestens 20 Stunden möglich. Diese Beschäftigungsverhältnisse müssen voll sozialversicherungspflichtig sein. Im Regelfall beträgt die Teilnehmerdauer 24 Monate. Dafür erhält der Arbeitgeber bis zu 18 Monate Lohnkostenzuschüsse: 6 Monate: 75%, 9 Monate 50%, 3 Monate 25%. Die verbleibenden 6 Monate werden keine Zuschüsse gewährt.
Dann gibt es auch die Möglichkeit einer Intensivförderung. Diese kommt z.B. aufgrund der Arbeitslosigkeit von über 5 Jahren für Langzeitarbeitslose in Betracht. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 24 Monaten würde der Arbeitgeber in den ersten 12 Monaten 75% des Arbeitsentgeltes inklusive des Arbeitgeberbeitrages zur Sozialversicherung als Lohnkostenzuschuss erhalten. Weitere 12 Monate sind 65% Förderung möglich. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag (Förderung 36 Monate) kämen nochmals 12 Monate 50% hinzu. Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.
Neu an dem Programm ist das begleitende Coaching für den Arbeitnehmer um die Beschäftigung zu stabilisieren und den Arbeitnehmer weiter an den Arbeitsmarkt heranzuführen (je nach Fall zwischen 1 und 5 Stunden/Woche). Durch das Jobcenter wird nach passenden Arbeitnehmern gesucht. Auch ist eine Mobilitätshilfe bis zu 1.500 Euro für die Erlangung eines Führerscheins möglich.
Da auch bei dem jetzigen Gemeindearbeiter der Eintritt in die Rente abzusehen ist, wäre eine Einstellung eines Arbeitsnehmers als Gemeindearbeiter nach dem ESF-Programm für Langzeitarbeitslose eine Alternative zur Besetzung dieser Stelle. Die Einstellung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden befristet für 24 Monate zum nächstmöglichen Termin. Eine unbefristete Einstellung wäre danach möglich.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, Herr van Leeuwen, wird ermächtigt, die Auswahl eines geeigneten Arbeitnehmers vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Einstellung eines Arbeitnehmers nach dem ESF-Programm für Langzeitarbeitslose zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Einstellung erfolgt als Gemeindearbeiter befristet für 24 Monate nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, Herr van Leeuwen, wird ermächtigt, die Auswahl eines geeigneten Arbeitnehmers vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Regelfall:
Personalkosten für 2 Jahre bei 40 Stunden/Woche: 60.200 Euro
Förderung des Jobcenters: 24.400 Euro
(6 Monate: 75%, 9 Monate: 50%, 3 Monate: 25%)
Eigenanteil in 2 Jahren: 35.800 Euro
Intensivförderung:
Personalkosten für 2 Jahre bei 40 Stunden/Woche: 60.200 Euro
Förderung des Jobcenters: 42.100 Euro
(12 Monate: 75%, 12 Monate: 65%)
Eigenanteil in 2 Jahren: 18.100 Euro
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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680,4 kB
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