07.10.2015 - 9 Einstellung eines Arbeitsnehmers nach dem ESF-P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mevius übergibt das Wort an Herrn van Leeuwen. Herr van Leeuwen teilt mit, dass er mit dem Job Center in der letzten Woche Rücksprache gehalten hat. Es liegt keine Eile vor, da möglicherweise noch bessere Projekte kommen werden, die nicht so bindend sind und eventuell eine höhere Förderung zulassen. Herr Mevius spricht sich für einen Grundsatzbeschluss aus. Es kommt zu einer kurzen Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Einstellung eines Arbeitnehmers nach dem ESF-Programm für Langzeitarbeitslose zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Einstellung erfolgt als Gemeindearbeiter befristet für 24 Monate nach Entgeltgruppe 2 TVöD-V mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, Herr van Leeuwen, wird ermächtigt, die Auswahl eines geeigneten Arbeitnehmers vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

6

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage