Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9726

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz stammt vom 3. September 2012 und wurde durch die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 13. Mai 2013 überarbeitet.

 

Der Sozialausschuss der Stadt Klütz hat sich in seiner Sitzung am 15. April 2015 dahingehend positioniert, dass das in der Anlage vorgesehene Entgelt erhoben wird, wenn mehr als 50 % der Teilnehmer Erwachsene sind.

 

Die Verwaltung hat nunmehr die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz überarbeitet und angepasst. Ferner wurde die Regelung zur Schließung während der Sommerferien in die Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sollten in der Schulsporthalle Mischgruppen mit mehr als 50 % der Teilnehmer Erwachsener trainieren, werden Mehreinnahmen erzielt.

 

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