Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9694

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 26.07.2007 hat die Gemeinde Hohenkirchen den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 18 gefasst. Im Rahmen eines Planverfahrens prüft die Gemeinde die Bebaubarkeit in der 2. Reihe für einen Teilbereich, der in der Anlage dargestellt ist. Es handelt sich um einen Bereich, der planungsrechtlich nicht über eine Satzung geregelt werden kann, weil die Erschließung für diesen Bereich nicht gesichert ist. Darüber hinaus befindet sich östlich der für Wohnbebauung beabsichtigten Fläche eine vorhandene und der Landwirtschaft dienende bauliche Anlage. Planungsziel sollte dann die Arrondierung der bereits teilweise baulich bestandenen Fläche durch eine Hecke in östliche Richtung sein. Einzelne Grundstücke sollen über einen Stichweg, mit einer privaten Erschließungsfläche, von der Dorfstraße angebunden werden. Weitere Grundstücke, der überwiegende Teil, soll von der Zufahrt zum Landwirtschaftsbetrieb und zusätzliche private Stichwege erschlossen werden. Die Bebauung ist in Form von Einzelhäusern vorgesehen. Voraussichtlich könnte Planungsrecht für die Parzellierung von 10 bis 11 Grundstücken geschaffen werden.

Am 04.11.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss präzisiert und am 16.04.2009 wurden Empfehlungen zum weiteren Verfahrensverlauf beschlossen. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, weil sich die Begünstigten hinsichtlich der Planungskosten nicht einigen konnten. Mittlerweile sind die Grundstückseigentümer zur Kostenübernahme bereit und die Weiterführung des Planverfahrens wurde beantragt. Insofern hat die Gemeinde darüber zu entscheiden, ob das Planverfahren grundsätzlich weitergeführt werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das Bauleitplanverfahren für den B-Plan Nr. 18, Beckerwitz – Ost  weiterzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten werden durch begünstigte Grundstückseigentümer getragen

 

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Anlagen

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