Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9545

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Kalkhorst mit der Gebietsbezeichnung "Ortsteil Hohen Schönberg" wurde im Juni 1998 als Satzung beschlossen und ist seit dem 02.01.2001 rechtskräftig. Bislang wurden im Baugebiet lediglich ein Einzelhaus sowie eine Doppelhaushälfte errichtet.

Die Gemeinde beabsichtigt nun, im Geltungsbereich die mögliche Verdichtung durch Doppelhäuser zu reduzieren. Dazu sollen künftig nur noch Einzelhäuser zulässig sein. Durch die Reduzierung der Bebauungsintensität können auch die früher ange-dachte Gemeinschaftsgaragenanlage sowie die Gemeinschaftsgrünfläche entfallen. Die so frei werdenden Flächen sollen in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden.

Da mit den geänderten Zielen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Verfahren als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB aufgestellt.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ortsteil Hohen Schönberg“ der Gemeinde Kalkhorst weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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