Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9649
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsanierung
hier: Zuwendungsbescheid für zusätzliche Fördermittel aus dem Stadtsanierungsprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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31.08.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es ist gelungen, weitere Mittel aus dem Allgemeinen Städtebauförderprogramm für die Stadt Klütz zu akquirieren. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ging am 16.7.2015 im Amt Klützer Winkel ein.
Der Sanierungsträger der Stadt Klütz die EGS hat den Bescheid geprüft mit folgendem Ergebnis:
Die zusätzlich bewilligten Mittel dürfen erst verausgabt werden, wenn alle Mittel aus dem Treuhändervermögen aufgebraucht sind. Hier handelt es sich etwa um 200 T€, die eingesetzt werden sollen für die Sanierung der Brücke Klützer Bach, die Treuhändervergütung sowie für Kosten des Rahmenplaners und die Endabrechnung der Gesamtmaßnahme. Damit wären die Mittel aufgebraucht.
Eine Übertragung der zusätzlich bereit gestellten Mittel in folgende Jahre kann nur erfolgen, wenn der Bund als Mitfinanzierer dem zustimmt. Dies ist nicht kalkulierbar. Seitens des Landes MV in diesem Fall das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus kann darauf kein Einfluss genommen werden. Somit besteht die Gefahr, dass bei formaler Abarbeitung des Zuwendungsbescheides die vorhandenen Mittel aus dem Treuhändervermögen jetzt eingesetzt werden insbesondere für zusätzliche private Maßnahmen. Das Vermögen wird aufgebraucht. Bei Nichtübertragung der zusätzlich bereit gestellten Mittel in die folgenden Jahre wäre die Finanzierung der Treuhändervergütung sowie die Kosten für den Rahmenplaner und die Endabrechnung der Gesamtmaßnahme nicht gesichert und müssten gegebenenfalls über den städtischen Haushalt finanziert werden. Seitens der Stadt Klütz muss eine Risikoabwägung erfolgen und gegebenenfalls dürfen die zusätzlichen Mittel nicht angenommen werden.
Vorsorglich wurde seitens der Verwaltung Widerspruch ohne Begründung gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt. Dieser kann jederzeit zurück genommen werden.
In der Sitzung des Hauptausschusses wird der Sanierungsträger erwartet, um eine umfassende Beratung der Stadt zu gewährleisten.