31.08.2015 - 8 Stadtsanierun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 31.08.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Um 19.30 Uhr betritt Herr Nölck den Sitzungssaal. Nunmehr sind 12 Stadtvertreter anwesend.
Es wird intensiv diskutiert, insbesondere welche Maßnahmen (öffentliche wie private) mit den vorhandenen Mitteln noch durchgeführt werden können. Benötigt wird ein Eigenanteil in Höhe von 165.000 Euro. Im HH 2015 sind dazu bereits 50.000 Euro eingestellt; weitere 105.000 Euro werden in HH 2016 benötigt.
Dabei wird mit großem Befremden seitens der Stadtvertreter auf die Arbeitsweise des Rahmenplaners, Herrn Peters, reagiert. Dieser hatte zum Sanierungsträger private Baumaßnahmen zur Realisierung hinsichtlich Art und Höhe genannt, die nicht mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung übereinstimmen. Er hat dazu bereits per E-Mail Stellung bezogen und zwar mit einem Satz, dass die Aufstellung des Sanierungsträgers vom 15.08.2015 aus seiner Sicht der aktuellen Lage der Förderanträge und -summen entspricht. Herr Bürgermeister Jung wird aufgefordert, Herrn Peters zu ermahnen und ihn zur pflichtgemäßen Auftragsausübung aufzufordern. Zusätzlich ist eine Stellungnahme Herrn Peters zum Vorfall abzufordern und vorzulegen.
Die Stadtvertreter diskutieren über die Verteilung der Mittel.
Herr Jung stellt den Antrag, die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zur Abstimmung zu stellen und gleichfalls zu ergänzen, dass im Haushalt 2016 Mittel für die Städtebausanierung in Höhe von 116.000 Euro eingestellt werden, damit insgesamt 165.000 Euro in 2015 und 2016 zur Verfügung stehen. Diesem Antrag wird zugestimmt.
Herr Jung stellt den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Der eingelegte Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid für zusätzliche Fördermittel aus dem Stadtsanierungsprogramm wird zurückgezogen.
2. Die Übertragung der bewilligten Mittel in die folgenden Jahre wird beantragt.
3. Private Maßnahmen werden erst gefördert nach Zustimmung des Ministeriums zur Übertragung der Mittel bzw. die Bauherren beantragen einen vorzeitigen Baubeginn unter dem Risiko, dass gegebenenfalls keine Fördermittel ausgereicht werden können.
4.In den Haushalt 2016 sind Mittel für die Städtebausanierung in Höhe von 116.000 Euro einzustellen, damit insgesamt 165.000 Euro in 2015 und 2016 zur Verfügung stehen.
5. Es ist ein neuer Mittelantrag zu stellen. Inhalt des Mittelantrages soll unter anderem sein:
- Ausbau des Wanderweges am Klützer Bach
- Sanierung des Amtsgebäudes
- Sanierung des Mausoleums
- Sanierung Schloßstraße 34