Mitteilungsvorlage - SV Klütz/15/9641

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zweckverband Grevesmühlen beabsichtigt, um eine sichere und effektive Abwasserentsorgung zu gewährleisten, die Sanierung des Abwasserhauptpumpwerks im Thurow der Stadt Klütz. Die Realisierung der Baumaßnahme soll in 2 Bauabschnitten erfolgen.

  1. BA Sanierung Pumpwerk und Armaturenschacht mit Rückbau Hochbauteil
  2. BA Neubau Staukanal

 

Die zur Durchführung der Maßnahmen benötigten Grundstücke sowie das HPW befinden sich im Eigentum des Zweckverband Grevesmühlen.

Mit der Planung und Realisierung der Maßnahme wurde das Fachplanungsbüro WAG – Wasser- und Abwassertechnische Gesellschaft mbH Rostock durch den Zweckverband Grevesmühlen beauftragt.

Mit der sich in der Anlage befindlichen Projektbeschreibung setzt das Fachplanungsbüro WAG die Stadt Klütz über die Baumaßnahme in Kenntnis. Die Realisierung des 1. BA´s soll voraussichtlich im Zeitraum vom 07.09.2015 bis zum 16.10.2015 erfolgen.

 

Von Seiten der Verwaltung, des Amtes Klützer Winkel, bestehen weder Anregungen noch Bedenken zur Durchführung der vorbezeichneten Baumaßnahme.

Zusätzlich wurden dem Fachplanungsbüro WAG, von der Verwaltung, folgende Hinweise zur Berücksichtigung vor Durchführung der Baumaßnahme gegeben:

  1. Sofern eine Straßenrechtliche Zustimmung, bzgl. Sondernutzung nach §22 Straßen- und Wegegesetz M-V erforderlich ist, ist diese gegenüber der Stadt Klütz über das Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz, von der bauausführenden Firma, rechtzeitig vor Baubeginn, einzuholen.
  2. Weitere Verkehrsrechtliche Genehmigungen, sind ebenfalls vor Baubeginn, bei der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu beantragen bzw. einzuholen.

 

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Anlagen

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