Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2012 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1Ferienhof Elmenhorst, Dorfstraße 65 gefasst.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung am 12.02.2013 beschlossen, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung von einem Monat durchgeführt wird. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.03.2013 bis einschließlich 08.04.2013 statt.

Entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 26.02.2013 am Verfahren beteiligt.

Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB waren die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Abwägungsrelevante Sachverhalte wurden in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt.

Aufgrund von Hinweisen des Vorhabenträgers wird sich die geplante Realisierung des Vorhabens über den im VE-Plan festgesetzten Rahmen von fünf Jahren erstrecken. Die Gemeindevertretung beschloss deshalb in ihrer Sitzung vom XX.XX.2015 das Verfahren als Bebauungsplan Nr. 23 für das Sondergebiet Ferienhof Elmenhorst, Dorfstraße 65 fortzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23Ferienhof Elmenhorst“ einschl. Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ferienhof Elmenhorst“ in der Fassung vom Juni 2015. Der Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht wird gebilligt.
  2. In Ergänzung des Umwandlungsbeschlusses vom ..........., wird das Planverfahren als Bebauungsplan nach § 9 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen weiter geführt.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Ferienhof Elmenhorst“ und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

Gleichzeitig sind die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend mit auszulegen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. Sie sind gleichzeitig vom Ergebnis der frühzeitigen Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

  1. Stellungnahmen zum Entwurf des B-Planes Nr. 23 können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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