Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9447

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf hat eine Ortgestaltungssatzung für ihre Ortsteile Groß Walmstorf, Niendorf, Wahrstorf, Wohlenhagen erlassen.

Sie wurde am 01.04.1998 von der Gemeindevertretung der damaligen Gemeinde Groß Walmstorf beschlossen (Beschluss-Nr. 98/0743) und ist mit Ablauf des 14.04.1999 rechtskräftig.

 

Die Satzung ist nach Ansicht der Gemeinde überholt. Die starken Reglementierungen sind aus Sicht der Gemeinde nicht mehr zeitgemäß. Die Durchsetzung der Festlegungen ist für die Gemeinde äußerst schwierig. Die Gemeinde stand vor der Entscheidung, die Ortsgestaltungsatzung für alle Ortslagen zu überarbeiten und anzupassen oder die Satzung aufzuheben. Da die Gestaltung neuer Baugebiete über die Festsetzungen der B-Pläne geregelt wird, wurde das Aufheben der Satzung beschlossen.

 

Der Erlass der einfachen Gemeindesatzung erfolgt nach den üblichen landesrechtlichen Verfahren für Satzungen der Gemeinde. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange ist nicht vorgesehen.

 

Die Satzung über die Ortsgestaltung tritt mit ihrer Aufhebung außer Kraft.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung ist vorzunehmen. Die Gemeinde kann wählen, ob sie die Satzung bekannt macht oder auf die Ersatzbekanntmachung zurückgreift.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Ortsgestaltung in den Ortsteilen Groß Walmstorf, Niendorf, Wahrstorf, Wohlenhagen der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im HH 2015 zu berücksichtigen

 

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Anlagen

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