Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9152

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen und Hinweise gegeben, welche eine Änderung des ausgelegten Planentwurfs geboten erscheinen lassen. Insbesondere sind dies:

-     die Positionierung der Landesforstbehörde, dass einer Waldumwandlung für die nordwestliche Teilfläche des Geltungsbereichs mit Ausnahme der kleinen Fläche für die Errichtung einer zusätzlichen öffentlichen Toilette aufgrund nicht gesehenen öffentlichen Interesses nicht stattgegeben werde,

-     die Anforderung gleicher Behörde, dass im Bereich des 30-m Waldabstands die vorgesehenen  zulässigen gastronomischen Nutzungen einzuschränken sind,

-     die Anregung des Landkreises die Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungen teilweise zu präzisieren.

Die Details dazu und die Vorschläge zur Behandlung der übrigen vorgebrachten Stellungnahmen können dem als Anlage beigefügten vorläufigen Abwägungsvorschlag entnommen werden.

Vorstehende Änderungen berühren die Grundzüge der Planung, sodass entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und ein erneutes Einholen der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erforderlich wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A für den Bereich „Kaffeegärten“ sowie die zugehörige Begründung werden in der als Anlage beigefügten geänderten Fassung gebilligt.
  2. Der Vorschlag zur vorläufigen Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung nach § 4 Abs. 2  BauGB wird ebenfalls gebilligt.
  3. Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A  für den Bereich „Kaffeegärten “ ist samt Begründung entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 3 Wochen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind erneut einzuholen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird von der Gemeinde getragen.

 

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Anlagen

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